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Frau Negar Javadi

Rechtsanwältin

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die aus einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis resultieren. Dies umfasst die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, gesetzliche Kündigungsfristen sowie den Anspruch auf eine Abfindung und deren Höhe.


Gerne unterstütze ich Sie bei verschiedenen arbeitsrechtlichen Anliegen. Ob es darum geht, einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag zu erstellen, mögliche Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Bewerbungsprozess zu überprüfen oder Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge zu führen – ich stehe Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite.


Darüber hinaus bin ich für Sie da, wenn es um andere arbeitsrechtliche Angelegenheiten geht, wie Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Einreichung einer Kündigungsschutzklage oder die Prüfung von Kündigungen oder Abmahnungen. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und Ihnen dabei zu helfen, die bestmögliche Lösung für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu finden.

Für Arbeitgeber:

1. Fristlose Kündigung:
  • Eine fristlose Kündigung von Mitarbeitern ist eine drastische Maßnahme, die aufgrund des Verhaltens eines Arbeitnehmers ergriffen wird. Diese Entscheidung erfordert Mut und eine gründliche Überprüfung der Sachlage. In solchen Situationen stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie bis zur finalen Entscheidung.
  • Die Konsequenzen einer fristlosen Kündigung sind bedeutend. Ein Arbeitgeber, der eine fristlose Kündigung ausspricht, muss sich bewusst sein, dass dies höchstwahrscheinlich zu einer Kündigungsschutzklage führen wird. Eine fristlose Kündigung resultiert in der Regel in einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, und nur wenige Arbeitnehmer können es sich leisten, den Verlust des Arbeitsplatzes und des Arbeitslosengeldes für bis zu 3 Monate hinzunehmen. Daher erscheint die widerspruchslose Akzeptanz einer fristlosen Kündigung für die meisten Arbeitnehmer als unzumutbar.
  • Eine fristlose Kündigung kann nur bei schwerwiegenden Verletzungen der Arbeitsvertragspflichten in Betracht gezogen werden. Ein schlechtes Verhalten außerhalb des Arbeitsverhältnisses, selbst gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen, ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Zum Beispiel könnte ein Foul in einem Fußballspiel zwischen Arbeitskollegen selten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ebenso ist der Gewinn eines Tennisturniers oder Golfturniers gegen den Arbeitgeber kein typischer Anlass für eine fristlose Kündigung.

2. Abfindung:
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung, wenn die Kündigung rechtlich korrekt erfolgt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, wodurch die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr vor einem Arbeitsgericht überprüft wird.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz, bei denen trotz einer wirksamen Kündigung eine Abfindung gezahlt werden muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart wurde und darin eine Abfindung für den Arbeitnehmer festgelegt wurde. Solche Regelungen treten häufig bei Massenentlassungen oder Betriebs(teil-)schließungen auf. Ansonsten gilt, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn der Arbeitgeber berechtigt gekündigt hat.
  • Es ist für Arbeitgeber oft schwierig, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu belegen. Nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde, reichen Arbeitnehmer häufig eine Kündigungsschutzklage ein, da sie wissen, dass eine Abfindung möglich ist. Arbeitgeber können oft nicht nachweisen, dass die Kündigung rechtlich einwandfrei war, da die rechtlichen Anforderungen für Kündigungen

  • Eine Abfindung wird in der Regel angeboten, wenn die Wirksamkeit der Kündigung unsicher ist und das Verfahren vor Gericht zu lange dauern oder zu hohe Kosten verursachen könnte. Für Arbeitgeber ist es oft wirtschaftlich sinnvoller, eine Abfindung zu zahlen, um den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, anstatt hohe Anwaltskosten zu tragen. Weitere Details können gerne im persönlichen Gespräch erläutert werden.

3. Abmahnung
  • Eine Abmahnung ist eine schriftliche Maßnahme, die ergriffen wird, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf die Pflichtverletzung hinzuweisen (Hinweisfunktion) und gleichzeitig vor einer Wiederholung dieses Fehlverhaltens zu warnen (Warnfunktion). In der Abmahnung wird dem Arbeitnehmer klar gemacht, dass im Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht.
  • Gründe gegen den Ausspruch einer Abmahnung?
  • Der Ausspruch von Abmahnungen ist für Arbeitgeber oft eine unangenehme Aufgabe. Idealerweise wünschen sich Arbeitgeber Mitarbeiter, die ihre Arbeit gut erledigen. Viele Arbeitgeber sind sogar zufrieden, wenn die Leistung der Mitarbeiter durchschnittlich ist. Einige sind angesichts des Fachkräftemangels sogar bereit, unterdurchschnittliche Leistungen zu akzeptieren, zumindest vorübergehend. Jedoch möchten Arbeitgeber in der Regel keine Mitarbeiter, deren Leistung nicht den Anforderungen entspricht.
  • Es gibt Gründe, die gegen den Ausspruch einer Abmahnung sprechen:
  • Demotivation der Mitarbeiter: Eine Abmahnung kann dazu führen, dass der Mitarbeiter sich nicht wertgeschätzt fühlt und seine Leistung nicht anerkannt wird. Dies kann zu Demotivation und einem Gefühl der Unzulänglichkeit führen.
  • Weniger motivierte Arbeitsleistung: Nach einer Abmahnung ist es wahrscheinlich, dass die Arbeitsleistung des Mitarbeiters nicht besser, sondern eher schlechter wird. Die Stimmung im Arbeitsumfeld kann negativ beeinflusst werden, was sich auf die Leistungsfähigkeit auswirkt.
  • Mögliche Arbeitsunfähigkeit: Wenn weitere Abmahnungen folgen, kann der Mitarbeiter sich durch eine Arbeitsunfähigkeit vor weiteren Abmahnungen schützen und seinen Arbeitsplatz sichern. Dies kann zu einem Rückgang der Entscheidungsfreude, vermehrten Nachfragen und einer geringeren Leistungsbereitschaft führen.
  • Insgesamt kann der Ausspruch von Abmahnungen dazu führen, dass Mitarbeiter unzuverlässiger werden, die Stimmung im Betrieb leidet und die Arbeitsfreude abnimmt. Dies ist besonders problematisch, wenn das Ziel darin besteht, den Mitarbeiter im Unternehmen zu halten.

  • Aufhebungsvertrag
  • Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags liegen klar auf der Hand: Es gibt kein Gerichtsverfahren, keine Gerichtskosten und keine Anwaltskosten. In der Regel gibt es auch keine negativen Äußerungen einer Partei über die andere. Im besten Fall können einvernehmliche Regelungen über die Trennung, das Arbeitszeugnis, die Freistellung, die Abfindung und andere Aspekte getroffen werden. Auch das Problem des Arbeitslosengeldbezugs ist geklärt, und vieles mehr. Alle relevanten Punkte sind abschließend und ohne Streitigkeiten geregelt.

  • Bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags muss jedoch besonders darauf geachtet werden, dass der Bezug von Arbeitslosengeld nicht gefährdet wird. Ein großer Nachteil eines solchen Vertrags ist nämlich, dass er den Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden kann. Diese und andere Nachteile müssen daher im Rahmen einer Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgeschlossen werden.
  • Ein weiterer Nachteil eines Aufhebungsvertrags kann darin liegen, dass oft eine zu lange Freistellung mit voller Lohnfortzahlung verhandelt wird und das Arbeitszeugnis zu gut ausfällt. Zudem kann es passieren, dass die Arbeitsleistung nach Abschluss des Vertrags nicht mehr den Erwartungen entspricht oder sogar dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt.
  • Es ist wichtig, sich gut vorzubereiten und taktisch klug bei den Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag vorzugehen, um die Nachteile zu minimieren und die Vorteile für beide Seiten zu maximieren. Als Anwaltskanzlei vertreten wir entweder die Arbeitnehmerseite oder die Arbeitgeberseite und setzen uns dafür ein, dass die Verhandlungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags möglichst vorteilhaft verlaufen.
  • Es ist ratsam, intensiv über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, auch wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus rechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig ist. Ein solcher Vertrag bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern die Möglichkeit, die Trennung einvernehmlich und ohne rechtliche Streitigkeiten zu regeln. Es ist immer wichtig, die Option eines Aufhebungsvertrags in Betracht zu ziehen, um mögliche Probleme und Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung für beide Seiten zu finden.

  • Kündigung
  • Nach Erhalt einer Kündigung ist es ratsam, sofort eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht aufzusuchen, unabhängig davon, ob Sie Ansprüche geltend machen oder rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchten. Auch wenn Sie die Kündigung akzeptieren, ist eine Beratung durch einen erfahrenen Arbeitsrechtler unerlässlich. Es gibt zahlreiche Aspekte zu beachten und Fehler zu vermeiden, selbst wenn Sie vorerst nichts unternehmen möchten. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen erklären, was eine Kündigung bedeutet, welche Folgen sie hat und wie Sie am besten vorgehen sollten.
  • Es gibt verschiedene Rechte und Pflichten, die Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung haben:
  • Wirksamkeit der Kündigung:
  • Arbeitnehmer haben das Recht, die Wirksamkeit der Kündigung vor Gericht überprüfen zu lassen. Ist die Kündigung unwirksam, behalten Arbeitnehmer in der Regel ihren Arbeitsplatz zu unveränderten Bedingungen.
  • Lohnfortzahlung:
  • Sollte es während der Kündigungsfrist zu Arbeitslosigkeit kommen und die Kündigung wird später als unwirksam festgestellt, haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Verzugslohn für die Zeit der Arbeitslosigkeit.
  • Abfindung:
  • Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer freiwillig den Arbeitsplatz aufgibt. Je mehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen will, desto höher kann die Abfindung ausfallen.
  • Pflichten während der Kündigungsfrist:
  • Arbeitnehmer haben die Pflicht, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber anzubieten. Resturlaub kann beantragt werden, und der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer freistellen, wobei dieser seinen Lohnanspruch behält.
  • Arbeitslosmeldung:
  • Nach Erhalt einer Kündigung muss sich der Arbeitnehmer unverzüglich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu sichern. Die Meldung sollte binnen 3 Tagen erfolgen, frühestens jedoch