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Frau Negar Javadi

Rechtsanwältin

Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Mein breites Spektrum im Familienrecht umfasst die Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen, bei Unterhaltsfragen sowie vermögensrechtlichen Angelegenheiten und der Vermögensauseinandersetzung. Meine Kanzlei konzentriert sich darauf, Familien in allen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, die das Leben berühren. Ich verstehe, dass jedes familiäre Anliegen einzigartig ist und eine individuelle Herangehensweise erfordert. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags. Ich stehe an Ihrer Seite, um Ihnen in allen rechtlichen Fragen zur Seite zu stehen und Ihnen zu helfen, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Ich verstehe, dass familiäre Angelegenheiten oft von starken Emotionen begleitet sind. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, nicht nur Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten, sondern auch die emotionalen Aspekte Ihrer Situation zu berücksichtigen. Vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung stehen wir Ihnen einfühlsam und kompetent zur Seite. Ich begleite Sie durch diesen oft schwierigen Prozess und setze mich mit aller Kraft für Ihre Rechte ein.


1. Trennung & Scheidung

  • Die Ehescheidung ist der formale rechtliche Prozess, der die Ehe auflöst und den Ehepartnern erlaubt, sich rechtlich zu trennen. In Deutschland ist die Scheidung an bestimmte Voraussetzungen gebunden und folgt einem klar definierten Ablauf.
  • Damit eine Scheidung rechtlich möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Trennungsjahr:

Grundsätzlich ist ein Trennungsjahr erforderlich, währenddessen die Ehepartner getrennt voneinander leben müssen. Dieses Trennungsjahr dient als Zeit der Überlegung und kann dazu beitragen, die endgültige Entscheidung über die Scheidung zu treffen.


Unheilbare Zerrüttung der Ehe:

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die unheilbare Zerrüttung der Ehe, die vor Gericht nachgewiesen werden muss. Dies bedeutet, dass die Ehe so stark zerrüttet ist, dass eine Fortführung der Ehe für beide Partner unzumutbar ist.


Eheschließungsdauer:

Je nach Rechtslage kann die Ehedauer ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf den Unterhalt und die Vermögensaufteilung.


2. Der Ablauf der Scheidung

Antrag auf Scheidung:

Die Scheidung wird durch einen Antrag bei einem Familiengericht eingeleitet. Bei der Antragstellung besteht Anwaltszwang. In diesem Antrag müssen die Gründe für die Scheidung sowie alle relevanten Informationen zu den Ehepartnern und etwaigen gemeinsamen Kindern angegeben werden. Nach Einreichung des Scheidungsantrags wird das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht durchgeführt. Nachdem das Gericht die Scheidung ausgesprochen hat, ergeht ein Beschluss über die Scheidung.


Diese Urkunde bescheinigt die rechtskräftige Scheidung der Ehe und ist für rechtliche Zwecke wichtig, z. B. bei der Namensänderung oder Erbangelegenheiten.


3. Kindschaftssachen

Der Begriff "Kindschaftssachen" bezieht sich auf juristische Verfahren im Familienrecht, die sich auf minderjährige Kinder beziehen. Diese Verfahren umfassen insbesondere die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Kindesherausgabe, die Vormundschaft und die Pflegschaft. Diese Angelegenheiten sind im § 151 des FamFG definiert und bilden einen wichtigen Teil des Familienrechts.


Die elterliche Sorge,

gemäß § 1626 Abs.1 S.1 BGB, beinhaltet sowohl die Pflicht als auch das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Dies umfasst nicht nur die Personensorge, sondern auch die Vermögenssorge und die Vertretung des Kindes in rechtlichen Angelegenheiten. Die elterliche Sorge umfasst alle persönlichen Angelegenheiten des Kindes, wie Erziehung, Aufenthaltsbestimmung und Vertretung bei rechtlichen Angelegenheiten.


Das Umgangsrecht,

gemäß § 1626 Abs.3 BGB, gewährleistet dem Kind das Recht auf Umgang sowohl mit der Mutter als auch mit dem Vater. Dieses Recht ist einklagbar und dient dem Wohl des Kindes, indem es eine Beziehung zu beiden Elternteilen ermöglicht. Der umgangsberechtigte Elternteil hat in der Regel das Recht, den Umgang mit dem Kind eigenständig auszuüben.


Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann es zu Streitigkeiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge kommen. Dieses kann im Rahmen gerichtlicher Verfahren auf einen Elternteil übertragen werden, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.


Die Vormundschaft,

gemäß § 1773 BGB, kann für Minderjährige angeordnet werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die rechtliche Vertretung des Kindes wahrzunehmen. Die Pflegschaft hingegen bezieht sich auf die Fürsorge für eine in rechtlicher Hinsicht hilfsbedürftige Person oder ein Vermögen.


In Kindschaftssachen biete ich Ihnen einfühlsame Beratung und Vertretung in allen Belangen, die Ihre Kinder betreffen. Ob Kindesunterhalt, Umgangsrecht oder Fragen der elterlichen Sorge - ich setze mich mit Engagement und Fachwissen für die Interessen Ihrer Familie ein.

4. Unterhalt

Im Familienrecht gibt es verschiedene Arten von Unterhalt, die eine Person möglicherweise zahlen muss. Diese Unterhaltsarten können je nach den Umständen des Falls variieren und umfassen im Wesentlichen den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt.


Ehegattenunterhalt:

Der Ehegattenunterhalt bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen nach der Trennung oder Scheidung zahlen muss. Dieser Unterhalt kann vorübergehend oder dauerhaft sein, abhängig von Faktoren wie der Dauer der Ehe, den Einkommensverhältnissen der Parteien und anderen relevanten Umständen. Ziel des Ehegattenunterhalts ist es, sicherzustellen, dass beide Ehepartner nach der Trennung oder Scheidung in angemessener Weise finanziell versorgt sind.


Trennungsunterhalt:

Dieser Unterhalt ist relevant, wenn die Ehepartner getrennt leben, jedoch noch nicht geschieden sind. Der Trennungsunterhalt dient dazu, dem bedürftigen Ehepartner finanzielle Unterstützung zu gewähren, um seinen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Parteien und kann vorläufig festgesetzt werden, bis die Scheidung vollzogen ist.

Nachehelicher Unterhalt:

Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Dieser Unterhalt ist darauf ausgerichtet, dem bedürftigen Ehepartner eine angemessene finanzielle Grundlage zu bieten, insbesondere wenn dieser aufgrund von Erwerbslosigkeit, Krankheit oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, seinen eigenen Unterhalt zu bestreiten. Die Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts werden anhand verschiedener Kriterien wie der Ehedauer, dem Lebensstandard während der Ehe und den individuellen Bedürfnissen der Parteien festgelegt.


Kindesunterhalt:

Der Kindesunterhalt bezieht sich auf die finanzielle Verantwortung eines Elternteils, um die Bedürfnisse des gemeinsamen Kindes zu decken. Dieser Unterhalt dient dazu, sicherzustellen, dass das Kind angemessen unterstützt wird und Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen wie Unterkunft, Ernährung, Bildung und Gesundheitsversorgung hat. Die Höhe des Kindesunterhalts wird in der Regel anhand des Einkommens des zahlenden Elternteils und der Bedürfnisse des Kindes berechnet.


Die Düsseldorfer Tabelle

ist eine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland und dient als Orientierung für die Höhe des Unterhalts, der von einem Elternteil an das gemeinsame Kind gezahlt werden muss. Sie wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt unter anderem die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Einkommensverhältnisse der Eltern.


Die Berechnung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in zwei Schritten:


Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des Kindes: Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem Alter des Kindes und seinen Bedürfnissen, einschließlich Unterkunft, Kleidung, Ernährung, Bildung, Freizeitaktivitäten und Gesundheitsvorsorge. Die Düsseldorfer Tabelle gibt für jedes Alter des Kindes einen bestimmten Bedarfsbetrag vor.


Ermittlung des Unterhaltsanteils der Eltern: Der Unterhaltsanteil jedes Elternteils wird basierend auf seinem Einkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder berechnet. Hierbei werden auch andere Faktoren wie Steuervorteile und das Kindergeld berücksichtigt.


Der Mindestunterhalt bezieht sich auf den Betrag, den ein Elternteil mindestens zahlen muss, unabhängig von seinem tatsächlichen Einkommen. Er orientiert sich ebenfalls an der Düsseldorfer Tabelle und ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt. Der Mindestunterhalt dient dazu, sicherzustellen, dass das Kind zumindest die grundlegenden Bedürfnisse gedeckt bekommt.


Bei Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen bei der Berechnung, Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zur Seite. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre finanziellen Interessen geschützt werden und dass die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs in Übereinstimmung mit Ihren Ansprüchen erfolgt.


5. Vermögensauseinandersetzung der Eheleute

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vermögensverhältnisse von Eheleuten. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei Güterständen: der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.


Zugewinngemeinschaft:

In der Zugewinngemeinschaft behalten die Ehepartner grundsätzlich ihr eigenes Vermögen, das sie vor der Ehe besessen haben oder während der Ehe erwerben. Während der Ehezeit findet jedoch ein sogenannter Zugewinnausgleich statt, der bei einer Trennung oder Scheidung relevant wird. Der Zugewinnausgleich zielt darauf ab, die während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse auszugleichen, um eine faire Verteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens zu gewährleisten.


Ablauf des Zugewinnausgleichs bei Trennung:

Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens: Zunächst werden das Vermögen der Ehepartner zu Beginn der Ehe (Anfangsvermögen) und zum Zeitpunkt der Trennung (Endvermögen) ermittelt. Zum Anfangsvermögen zählen Besitztümer, die vor der Ehe erworben wurden, sowie Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe mit Ausschlussklausel. Zum Endvermögen zählen sämtliche Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Trennung.


Berechnung des Zugewinns:

Der Zugewinn eines jeden Ehepartners wird durch die Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen ermittelt. Dabei werden bestimmte Ausgleichsregelungen für spezielle Fälle, wie z.B. Schulden oder Schenkungen, berücksichtigt.


Zugewinnausgleichsanspruch:

Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, entsteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Der Ausgleich erfolgt entweder durch eine Auszahlung des Differenzbetrags oder durch die Zuweisung von Vermögenswerten.


Ehevertragliche Regelungen:

Ehepartner können den Zugewinnausgleich durch einen Ehevertrag individuell regeln und beispielsweise bestimmte Vermögenswerte von der Zugewinnausgleichsberechnung ausschließen.


Internationales Familienrecht:

In Deutschland werden internationale Scheidungsrechtsfragen durch das Internationale Privatrecht (IPR) geregelt. Dies betrifft die Frage, welches Recht auf eine internationale Ehescheidung anwendbar ist und welche Gerichte für die Scheidung zuständig sind. Die maßgeblichen Regelungen dazu finden sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie in verschiedenen internationalen Abkommen wie der Brüssel IIa-Verordnung.


Gemäß der Brüssel IIa-Verordnung, die in Deutschland gilt, ist das Scheidungsrecht eines EU-Mitgliedstaats anwendbar, wenn einer der Ehegatten dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies bedeutet, dass das Recht des Staates, in dem der gewöhnliche Aufenthalt eines Ehegatten liegt, grundsätzlich für die Scheidung maßgeblich ist. Wenn jedoch beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist das deutsche Scheidungsrecht anwendbar. Dies gilt auch, wenn der Antrag auf Scheidung vor deutschen Gerichten gestellt wird und beide Ehegatten in Deutschland leben.


Morgengabe:

Die Morgengabe, auch als "mahr" bekannt, ist eine Art vereinbarter Vermögenswert zwischen den Ehepartnern, bei dem der Ehemann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlung oder einen Wertgegenstand an die Ehefrau leistet, der ihr zur freien Verfügung steht.


Dieser Brauch hat seinen Ursprung im islamischen Familienrecht, das im Koran, Sure 4 Vers 4, darauf hinweist, den Frauen ihre Brautgabe als Geschenk zu geben.


Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff Brautgeld (auch als "Brautpreis" bekannt) auf Zahlungen des Bräutigams oder seiner Familie an die Familie der Braut. Es ist wichtig zu betonen, dass die Morgengabe nicht als Kaufpreis für die Frau angesehen werden sollte. Sie wird nicht als Gabe an die Familie der Frau gegeben, sondern direkt an die Frau selbst. Außerdem kann die Morgengabe nicht nur aus Geld bestehen, sondern auch aus anderen wertvollen Gegenständen oder Rechten.


Die Funktion der Morgengabe hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Während sie früher oft als Gegenleistung für die körperliche Hingabe der Ehefrau angesehen wurde, liegt ihr heutiger Schwerpunkt eher auf dem Aufbau eines finanziellen Polsters für die Frau nach der Ehe. Man könnte sie daher als eine Art finanzielle Lebensversicherung betrachten.


Die Gegenstände der Morgengabe können sehr vielfältig sein, von Immobilien über Gold bis hin zu Einnahmen aus Mietverhältnissen oder anderen Vermögenswerten. In einigen islamischen Ländern wird sogar empfohlen, die Morgengabe in Form von Gold anstatt Geld zu vereinbaren, um der möglichen Entwertung der Währungen vorzubeugen. Die Höhe der Morgengabe wird frei zwischen den Eheleuten ausgehandelt.


Die Anerkennung und Durchsetzung der Morgengabe wird von den deutschen Familiengerichten nicht als sittenwidrig betrachtet. Dies bedeutet, dass die Morgengabe grundsätzlich als legitime und rechtlich bindende Vereinbarung angesehen wird und auch vor deutschen Familiengerichten gefordert werden kann.


In Rechtsfragen rund um die Morgengabe kann ich sowohl der antragstellenden Seite für die Auskehr der Morgengabe als auch der Gegenseite Unterstützung bieten. Ich kann die rechtlichen Aspekte dieses komplexen Themas umfassend erörtern und Ihr Interesse vor dem deutschen Familiengerichten vertreten.